Nachdem Bundeskanzler Schröder wie geplant die Abstimmung über die Vertrauensfrage verloren hat, richten sich alle Augen auf den Bundespräsidenten. Einige Abgeordnete haben bereits angekündigt, im Falle einer Bundestagsauflösung, den Gang nach Karlsruhe anzutreten, da sie das Vorgehen Schröders für verfassungswidrig halten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1983 über eine ähnliche Situation zu entscheiden, als Helmut Kohl über den Weg der Vertrauensfrage Neuwahlen herbeigeführt hatte. Aufgrund großer Nachfrage hat das BVerfG das Urteil von 1983 jetzt auf seiner Homepage aufgelegt.