BVerfG: Anforderungen an einen Gegendarstellungsanspruch

Mit seinem Beschluss (Az.: 1 BvR 967/05) vom 19.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen festgelegt, welche an einen Gegendarstellungsanspruch zu stellen sind. Demnach kann sich der Anspruch auf Gegendarstellung gegenüber der Meinungsfreiheit nicht durchsetzen, wenn sich ein Einschüchterungseffekt als Folge ergeben würde. Bei mehrdeutigen Äußerungen soll also zunächst von den Fachgerichten geprüft werden, ob eine andere, schwächere Deutung möglich ist, die keinen Anspruch auf Gegendarstellung nach sich zieht. Ist das der Fall, so ist diese Deutung zu wählen, sofern sie nicht ganz fern liegt und der Nachteil für die Pressefreiheit den Nachteil für den Betroffenen überwiegt. Im vorliegenden Fall war es nicht möglich gewesen, eindeutig festzustellen, ob hinter der offenen Aussage auch eine verdeckte steht.

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