Bußgeld von 215.000 Euro: Berliner Unternehmen verarbeitete sensible Mitarbeiterdaten rechtswidrig

Die Berliner Datenschutzbehörde hat gegen ein Berliner Unternehmen (Humboldt Forum Service GmbH) ein Bußgeld von 215.000 Euro verhängt, da das Unternehmen eine Liste mit sensiblen Informationen über Mitarbeiter in der Probezeit angelegt hatte, um mögliche Kündigungen vorzubereiten. Die Liste enthielt persönliche Daten wie Gesundheitszustand und Interesse an Betriebsratsgründungen. Die Datenschutzbehörde erfuhr von der Liste durch Medienberichte und eine Beschwerde. Die Erstellung der Liste erfolgte auf Weisung der Geschäftsführung und wurde von einer Vorgesetzten durchgeführt. Die Informationen wurden für die Dienstplanung genutzt, ohne dass die Mitarbeiter über die Weiterverarbeitung informiert wurden.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte betonte, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis erfolgen müsse und insbesondere sensible Gesundheitsdaten nur eingeschränkt verarbeitet werden dürfen. Auch wenn Mitarbeiter Informationen selbst teilen, müssen diese angemessen und erforderlich verarbeitet werden. Das Unternehmen erhielt auch drei weitere Bußgelder in Höhe von insgesamt 40.000 Euro für Verstöße im Zusammenhang mit Datenschutzpflichten, wie fehlende Beteiligung der Datenschutzbeauftragten, verspätete Meldung einer Datenpanne und fehlende Eintragung der Liste im Verarbeitungsverzeichnis.

Die Höhe der Bußgelder wurde anhand des Unternehmensumsatzes und der Anzahl der betroffenen Beschäftigten festgelegt. Die Datenschutzbehörde berücksichtigte die Schwere des Verstoßes gegen Gesundheitsdaten und lobte die Kooperation des Unternehmens bei der Untersuchung. Der Verstoß wurde nach der öffentlichen Bekanntgabe ohne Aufforderung behoben.

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