Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat gegen Vattenfall ein Bußgeld von rund 900.000 Euro verhängt. Bei dem Fall ging es um Überprüfungen von Interessenten, die Stromverträge regelmäßig wechseln, um Wechselboni zu erhalten, sog. Bonushopper.
Vattenfall betonte, dass die mit der Bonushopper-Überprüfung zusammenhängende Datenverarbeitung grundsätzlich rechtens sei. Das Bußgeld gegen das Unternehmen sei jedoch wegen mangelnder Transparenz und Aufklärung gegenüber ihren Interessenten und Kunden verhängt worden.
Vattenfall hatte in der Vergangenheit Daten von potenziellen Kunden dahingehend überprüft, ob diese in der Vergangenheit dazu neigten, ihren Stromanbieter öfter als gewöhnlich zu wechseln, um ggf. Wechselboni zu erhalten.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte betonte hierzu, dass eine entsprechende Überprüfung grundsätzlich zulässig sei, jedoch nur, wenn eine dahingehende Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Offen ließ er indes, inwiefern es die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung tangiere, wenn Kunden, um in den Genuss entsprechender Wechselboni zu gelangen, zwingend in eine dahingehende Überprüfung einwilligen müssten.