Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) hat eine Studie zu „Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit“ veröffentlicht.
Es kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere komplexe Überwachungstechniken, mit der die Telekommunikation der Bürger ausgespäht wird oder die automatisierte Datenauswertung einsetzen, das bestehende Verfassungs-, Eingriffs- und Datenschutzrecht herausfordern.
Die Forscher gehen dabei zunächst auf die unterschiedlichen Schutzniveaus ein. So bietet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zusichert, nur ein recht niedriges Schutzniveau. Der Schutz der Telekommunikation durch das Fernmeldegeheimnis knüpft Eingriffe dagegen an höhere Hürden.
Das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen bietet ein noch höheres Schutzniveau. Dies sorgt für Schwierigkeiten, da sich die modernen Formen der Kommunikation nicht klar einordnen lassen. So greift beispielsweise bei der Übertragung einer Mail das Fernmeldegeheimnis, auf dem Endgerät des Empfängers entweder bei Beschlagnahme nur der Anspruch der informationellen Selbstbestimmung oder aber bei einer heimlichen Online-Durchsuchung das Computer-Grundrecht. Die Beobachter werfen daher die Frage auf, ob der grundrechtliche Schutz der kommunikativen Privatheit nicht neu konzipiert werden müsste.
Im Zusammenhang mit Videoüberwachung wird die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt, da es z.B. bei biometrischer Gesichtserkennung in 10% der Fälle Fehlalarme gebe.
Polizeiliche Überwachung müsste auch im Gesamtkontext aller Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.