Der Bundestag hat am 03.12 das E-Health-Gesetz verabschiedet. Es soll Anfang 2016 in Kraft treten. Das Gesetz bestimmt den Beginn der bundesweiten Einführung der Telematik Infrastruktur Mitte 2016, der flächendeckende Roll-out soll Mitte 2018 abgeschlossen sein. Neben Medizinischen Notfall Daten, soll der elektronische Arztbrief sowie eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt werden. Patienten sollen über ein Patientenfach eigenständig ihre Daten einsehen und den Inhalt der Karte (mit)bestimmen können. Darüber hinaus sollen ab Mitte 2017 die Online-Videosprechstunde sowie die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden.
Meldung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)