Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat Behörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten bis Ende des Jahres abzuschalten.
Dabei wird u.a. darauf abgestellt, dass eine Auftragsverarbeitung nach Art 26 DSGVO (Gemeinsam Verantwortliche) vorliegen muss (siehe auch Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018).
Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde ist jedoch auch die aktualisierte Version des AV-Vertrages nicht geeignet für das Betreiben einer Fanpage, da die Behörden ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht nachkommen können.
Quellen: