Bundesrat berät über neues IT-Sicherheitsgesetz

Der Bundesrat hat am 06.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt 18 den Entwurf der Bundesregierung zum IT-Sicherheitsgesetz beraten.
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme erreichen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sieht der Entwurf daher vor, insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – zu verpflichten, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem BSI Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der Entwurf die Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.

Quelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/930/erl/18.pdf?__blob=publicationFile&v=1