Das Bundeskabinett hat am 10.05.23 den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der gesamten erstinstanzlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten (§ 271 Absatz 2 Satz 1StPO-E) beschlossen.
Zentraler Bestandteil der Neuregelung ist neben der Bildaufzeichnung der Hauptverhandlung (§ 271 Abs. 2 S. 2 StPO-E in Verbindung mit § 19 Abs. 1 S. 2 StPOEG-E) auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument (§ 271 Abs. 2 S. 2 StPO-E). Wie das Bundesjustizministeri
Darüber hinaus solle das Risiko noch weiter reduziert werden, dass ein Urteil auf falsch wahrgenommene oder erinnerte Aussagen in der Verhandlung gestützt wird. Gerade bei umfangreicheren Verfahren lägen Aussagen bei Abfassung des Urteils häufig schon Monate zurück.
Darüber hinaus misst der Entwurf dem Schutz der Persönlichkeitsrechte zentrale Bedeutung bei (§§ 273 Abs. 2, 273a Abs. 2, 273b Abs. 2 und 3 StPO-E auch in Verbindung mit § 32f Abs. 4 und 5 StPO und §§ 496 ff. StPO, §
Die Einführungs- und Pilotierungsphase soll laut Justizministerium bis zum 01.01.2030 dauern. In dieser Phase könnten die Länder bestimmen, ab wann und an welchen Gerichten oder Spruchkörpern aufgezeichnet wird (Art. 2, 3, 4 und 10 des Regierungsentwurfs).
Der Entwurf sieht im Übrigen folgende Regelungen vor:
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Die Dokumentation steht den Verfahrensbeteiligten als Arbeitsmittel neben dem Formalprotokoll zur Verfügung (§§ 271, 273a Abs. 1, 273b Abs. 1, 274 Abs. 2 StPO-E).
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Im Fall von technischen Ausfällen oder Fehlern hat die Durchführung der Hauptverhandlung Vorrang (§ 273 Abs. 1 StPO-E).
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Es wird klargestellt, dass die Verwendung der Aufzeichnungen in der Revision zulässig, aber auf Evidenzfälle beschränkt ist (§§ 344 Abs. 2 Satz 2, 352 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO-E).
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Hinsichtlich der sogenannten Staatsschutzsenate gilt die Aufzeichnungs- und Transkriptionspflicht bereits ab dem 1. Januar 2028, soweit diese in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes zuständig sind (§ 19 Abs. 4 StPOEG-E). Dies setzt entsprechend vorgezogene Pilotierungen an den Staatsschutzsenaten voraus.
Quellen: