Die Regierung hat am 18. April einen Gesetzesentwurf beschlossen, der unter anderem eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Mit den neuen Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die gespeicherten Daten sollen Details enthalten, die Aufschluss darüber geben, wer zu welcher Uhrzeit mit wem und von wo aus telefoniert hat. Zudem sollen Informationen über den Internetzugang, aber auch die Kommunikation über E-mail oder Internettelefonie verzeichnet werden. Der Inhalt der Daten darf jedoch nicht gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung trifft auch für Anbieter von Flatrates zu, die diese Daten eigentlich nicht zur Gebührenabrechnung benötigen. Diese Neuerungen sollen dazu dienen die Internetkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Eine verdeckte Onlinedurchsuchung soll durch diesen Entwurf jedoch nicht erlaubt werden. Datenschützer befürchten ein unverhältnismäßiges Eingreifen in die persönliche Privatsphäre, eine Beeinträchtigung beruflicher, politischer sowie unternehmerischer Aktivitäten und sehen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem ist die Vorratsdatenspeicherung in ihren Augen kein probates Mittel um Kriminalität oder Terrorismus zu verhindern.