Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer ins Vereinigte Königreich auf den Weg gebracht. Als Argumente für die Annahme eines angemessenen Schutzniveaus wird u.a. aufgeführt, dass „die EU das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt“ habe.
Ein weiteres Argument für das angemessene Datenschutzniveau sieht die EU-Kommission auch in der Verpflichtung UKs weiterhin Vertragspartei der EU-Menschenrechtskonvention und der Konvention Nr. 108 zu bleiben und damit weiter „trotz seines Austritts aus der EU Mitglied der europäischen „Datenschutzfamilie““ zu sein.
Der Angemessenheitsbeschluss soll auf vier Jahre zunächst begrenzt werden, mit der Option einer Verlängerung, „wenn das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre“.
Quelle: https://ec.europa.eu/germany/news/20210219-datenfluss–eu-uk_de