Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten („Tribunal Superior do Trabalho“) über ein bislang unveröffentlichtes Urteil informiert (http://ext02.tst.gov.br/…area_noticia=ASCS). Demnach dürfen private E-Mails, die der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz empfangen oder gesendet hat, vom Arbeitgeber kontrolliert werden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer Nacktfotos per E-Mail vom Arbeitsplatz aus an Kollegen versandt und war daraufhin von seinem Arbeitgeber entlassen worden. Das Gericht des ersten Rechtszuges hatte noch die Auffassung vertreten, dass der durch die Verfassung garantierte Schutz der Briefkorrespondenz uneingeschränkt gelte und dementsprechend die Kündigung für nichtig erklärt. Letztinstanzlich gab das TST dem Arbeitgeber Recht. Zum Vergleich: Vor kurzem wurde das Urteil eines argentinischen Gerichts veröffentlicht (siehe Nachricht vom 28.04.2005), in dem die Auffassung vertreten wird, dass aus dem in der Verfassung verankerten Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre folge, dass der Arbeitgeber prinzipiell keine E-Mails lesen dürfe, die der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz geschrieben oder empfangen habe („El empleador tiene prohibido, en principio, leer e-mails enviados o recibidos por sus empleados“).
(Matthias Schassek)
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