Brandenburgische Datenschutzbehörde kritisiert polizeiliche Kennzeichenfahndung

Die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat nach mehrjähriger Prüfung der dauerhaften Kennzeichenüberwachung an festen Standorten durch die brandenburgische Polizei ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine solche Überwachungspraxis einerseits einer gesetzlichen Grundlage entbehre.
Weiterhin stellt sie fest, dass durch die Speicherung der so erhobenen Daten ein unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbeteiligter Personen vorliege, die jedoch den ganz überwiegenden Teil der von der Kennzeichenerfassung betroffenen Personen ausmachten.
Schließlich attestiert sie auch der zur Erfassung bzw. Verwertung eingesetzten Software datenschutzrechtliche Mängel.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzerin-beanstandet-Kennzeichenfahndung-auf-Autobahnen-Brandenburgs-4629444.html