BMJ treibt Digitalisierung im Zivilrecht voran

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Leitung von Ministerin Stefanie Hubig hat drei neue Gesetzentwürfe vorgestellt, die zentrale Bereiche des Zivilrechts digitalisieren sollen. Ziel ist eine effizientere, nutzerfreundlichere Justiz – insbesondere für Verbraucher.

Widerrufsbutton für Online-Verträge
Verbraucher sollen künftig Verträge online mit einem Klick widerrufen können. Unternehmen werden verpflichtet, einen digitalen Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt das BMJ eine EU-Richtlinie um und stärkt den Verbraucherschutz: Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss.

Digitaler Grundstückskauf
Auch der Immobilienbereich soll moderner werden. Nach der notariellen Beurkundung sollen alle weiteren Schritte – etwa die Kommunikation mit Gerichten und Behörden – elektronisch erfolgen. Dies betrifft u. a. die gerichtliche Genehmigung und steuerliche Anzeigepflichten. Die Länder können per Rechtsverordnung festlegen, ab wann dies verpflichtend wird – spätestens jedoch zum 1. Januar 2027.

Elektronische Zwangsvollstreckung
Im Bereich der Zwangsvollstreckung sollen Anträge und Nachweise künftig vollständig digital übermittelt werden. Dies reduziert Fehlerquellen und beschleunigt Verfahren. Auch die Geldempfangs- und Verfahrensvollmacht sollen digital nachweisbar sein.

Fazit
Die Entwürfe markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Justiz. Sie setzen EU-Vorgaben um und erleichtern den Zugang zum Recht. Für Jurist:innen bedeutet das: neue digitale Standards, aber auch neue Anforderungen an die Beratungspraxis.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.