Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht künftig Texte auf BMJ.de unter einer CC-Lizenz. Texte, die unter der Lizenz "Namensnennung-Keine Bearbeitung" erscheinen, sollen entsprechend mit einem CC-Symbol gekennzeichnet werden. Die Lizenzlösung gilt nicht für alle Inhalte. Der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums ist zu entnehmen, dass der Entschluss zur Einführung einer CC-Lizenz für Inhalte auf BMJ.de letztlich auf einen Grundgedanken des Open Data zurückgeht: Die Inhalte werden aus Steuergeldern bezahlt und sollen daher auch frei verfügbar sein. Ob weitere Bundesministerien diesem Vorbild folgen ist bislang nicht bekannt.