BGH zur Forenhaftung

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage der Verantwortlichkeit von Betreibern von Meinungsforen im Internet entscheiden.

Der Kläger, Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins der unter anderem gegen Kinderpornographie im Internet kämpft, hatte die Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie befasst, auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen. Diese stammten von einem beiden Seiten bekannten User, der seine Beiträge unter einem Pseudonym veröffentlicht hatte.

Laut einer Pressemitteilung des BGH entschieden die Richter, dass „die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.“

In Kürze wird das Urteil (VI ZR 101/06) vom 27. März 2007 auch online verfügbar sein.

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