BGH zu Schadensersatz bei Dauerhandlung im Rahmen der Lizenzanalogie

Mit Urteil vom 15.01.2015 (I ZR 148/13), das nunmehr im Volltext vorliegt, hat der BGH einige praktisch relevante Fragen des Urheberrechts geklärt. So ist es in den Fällen, in denen Schadensersatz im Rahmen der Lizenzanalogie  geltend gemacht werden kann, auch nach ablauf der Verjährungsfrist möglich, einen Gebrauchsvorteil mit dem Restschadensersatzanspruch geltend zu machen. Danach ist für die Bestimmung der Verjährung bei einer Dauerhandlung die Dauerhandlung fiktiv in Einzelhandlungen aufzuteilen.

Quelle: http://www.internet-law.de/2015/06/neue-entscheidung-zur-verjaehrung-im-urheberrecht-und-zur-fehlenden-urheberbenennung.html