BGH Urteil zu Werbe-E-Mails

Mit Urteil vom 11.3.2004 hat der BGH zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung Stellung genommen (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/…1.pdf). Demnach ist es nur dann zulässig Werbung per E-Mail zu verschicken, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt habe E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden könne.

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