BGH: Hohes Pfand für SIM-Karte ist rechtswidrig

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vertragsklauseln, die einem Verbraucher für eine SIM-Karte ein Pfand in Höhe von 29,65€ aufnötigen, eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellen und deshalb einer AGB-Kontrolle nicht standhalten. Dies führt nach § 307 I BGB zur Unwirksamkeit der Klausel. Ein ähnliches Urteil gegen einen anderen Mobilfunkanbieter hatte bereits Mitte diesen Jahres das LG Kiel gefällt.

Urteil im Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69260&pos=5&anz=447