In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil des BGH (Urt. v. 30.03.2022, Az. VIII ZR 256/21) hat der BGH noch einmal das Geschäftsmodell verschiedener Legal-Tech-Anbieter gestärkt. Gegenstand des Urteils ist eine Legal-Tech-Plattform, die insbesondere im Bereich die Berliner Mietpreisbremse geschäftlich Tätig ist. Dabei wird schon immer den Legal-Tech-Plattformen immer wieder die Umgehung des RDG vorgeworfen, und eine übermäßige Anwendung der Inkasso-Regelung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG gerügt, mithin diesen vorgeworfen, dass diese „inkassofremde“ Leistungen erbringen würden.
Der VIII. Senat BGH hat in dieser Entscheidung erneut eine weitere Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. dargelegt. Insbesondere seien Inkassodienstleister ggf. auch berechtigt, über die reine Zahlungsforderungsbeitreibung hinaus gehende Forderungen geltend zu machen.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=130233&pos=0&anz=1