Am 23. Oktober 2003 hat der österreichische Nationalrat das ‚Kundmachungsreformgesetz‘ beschlossen, das im BGBl. I Nr. 100/2003 publiziert wurde (http://www.ris.bka.gv.at/bgbl). Danach werden ab dem 1. Januar 2004 die österreichischen Bundesgesetzblätter nicht mehr in Papierform sondern authentisch über das Internet kundgemacht.