BfDI testet digitale Aufsicht: YouTube-Einbindungen auf Bundeswebseiten oft rechtswidrig

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im ersten Quartal 2025 erstmals eine teilautomatisierte Prüfung von rund 200 Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes durchgeführt. Ziel war es, systematisch Verstöße gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu identifizieren – insbesondere im Hinblick auf die Einbindung von YouTube-Videos.

Das Ergebnis: Auf über 500.000 analysierten Einzelseiten wurden 40 Fälle identifiziert, in denen YouTube-Videos ohne vorherige Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer eingebettet waren. Diese Praxis führt dazu, dass beim Seitenaufruf automatisch personenbezogene Daten – etwa IP-Adressen – an Google übermittelt werden. Laut BfDI stellt dies einen klaren Verstoß gegen § 25 TDDDG dar, der eine Einwilligung vor dem Setzen nicht technisch notwendiger Cookies oder vergleichbarer Technologien verlangt.

Die betroffenen Stellen wurden mit Beratungsschreiben informiert. Die BfDI betont, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine Sanktion, sondern um eine präventive und aufklärende Maßnahme handelt. Dennoch zeigt die Auswertung: Trotz früherer Hinweise – etwa durch ein Rundschreiben 2023 – fehlt es vielerorts noch an Problembewusstsein.

Die BfDI sieht in der digitalen Aufsicht ein zukunftsweisendes Instrument: Die Skalierbarkeit und Objektivität der automatisierten Prüfungen sollen künftig helfen, Datenschutzverstöße frühzeitig zu erkennen und systematisch zu adressieren. Eine Evaluation der Reaktionen der Behörden ist für Ende 2025 geplant.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.