Bewertungsportal Richterscore erhält keine Daten

Das Bewertungsportal Richterscore will die Transparenz in der Justiz verbessern und AnwältInnen einen Austausch über RichterInnen ermöglichen. Hierzu möchte das Portal möglichst viele Daten wie Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum oder Amtsbezeichnung erheben. 2016 wurde daher die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung um Auskunft gemäß des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes gebeten, jedoch erfolglos, weshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Bewertungsportals gegen das Land Berlin auf Herausgabe dieser Daten mit Urteil vom 18. November 2021 – VG 2 K 6.19 – abgewiesen. Das Gericht lehnte die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes ab, da die privaten Interessen des Betreibers nicht davon erfasst seien. Die Daten führten weder dazu das staatliche Verwaltungshandeln zu kontrollieren, noch die Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Auch das Argument der Ungleichbehandlung gegenüber dem Handbuch der Justiz konnte nicht überzeugen, da hier zweckgebundene Einwilligungserklärungen eingeholt werden.

 

Quellen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-berlin-vg2k619-richterscore-daten-richter-berlin-herausgabe-einwilligung-handbuch-der-justiz/

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1148349.php