Beweiswert der Wayback-Machine

Der District Court des östlichen Distriks von New York hat in einem Einzelfall über den Beweiswert von der Wayback Machine entschieden. In dem Rechtsstreit ging es um die erzwungene Übertragung einer Domain und einer später erfolgten Rückübertragung. Zwischenzeitlich war die Domain zur Versteigerung freigegeben worden und Bestellungen, die in dieser Zeit getätigt worden, erreichten den Kläger nicht, da die Seite sich unter behördlicher Verwaltung befand. Die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten über den Zustand der Seite zum jeweiligen Zeitpunkt wurden versucht, mit Hilfe der Wayback Machine von archive.org zu überwinden. Der zuständige Richter entschied jedoch, dass die Ausdrucke der von dieser Seite stammenden Informationen nicht als Beweise anzusehen seien, solange sie nicht authentifiziert würden.

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