Beschlossene Sache: E-Government-Gesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche dem sogenannten E-Government-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften soll dazu beitragen Behördengänge künftig auch über das Internet erledigen zu können. Die Verwaltung soll bürgernäher und effizienter gestaltet werden. Ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 01. Juli 2014 sind alle öffentlichen Stellen (ganz gleich ob auf Bundes-, Landes oder Kommunalebene) verpflichtet, elektronische Dokumente anzunehmen. Die Unterschrift der Dokumente kann durch die Nutzung des De-Mail-Dienstes ersetzt werden. Ebenso kann der E-Personalausweis genutzt werden. Im Ergebnis ein nicht unbeachtlicher Schritt in Richtung moderne Verwaltung. Das Bundesministerium des Inneren bietet eine übersichtliche Zusammenfassung zum E-Government-Gesetz und den vorgesehenen Etappen seiner Umsetzung.

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