Im Rechtsstreit zwischen Google News Belgien und Copiepresse hat ein Brüsseler Gericht erneut zu Gunsten des Verlegerverbandes entschieden. Die Urheberrechte der Autoren müssten gewahrt werden und somit verstößt die Auflistung von Überschriften und Textauszügen bei Google News ohne vorherige Zustimmung gegen belgisches Urheberrecht. Demnach muss Google News erst eine Genehmigung einholen, bevor Textteile der betreffenden Autoren veröffentlicht werden. Zudem wurde der Anspruch auf Schadensersatz erneut bestätigt. Zukünftig steht nun auch anderen Journalisten die Möglichkeit frei, sich innerhalb von 24 Stunden an Google News zu wenden, um die Auflistung ihrer Texte zu verbieten.