bandit.de

In dem Berufungsverfahren ‚bandit.de‘ hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Registrierung einer Vielzahl von Domains keine sittenwidrige Behinderungsabsicht darstellt, auch wenn der Domaininhaber zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die angemeldeten Domainnamen teilweise Überschneidungen mit Kennzeichen Dritter aufweisen (http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/KG-Berlin5U178-01.html). Dies steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des OLG Frankfurts, das im April 2000 in einem ähnlichen Fall von einer sittenwidrigen Behinderungsabsicht ausging (http://www.netlaw.de/urteile/olgf_09.htm).

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