Bürgerbeteiligung I – EU-Bürgerinitiative

Zum 1. April steht eine neue Form der Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene zur Verfügung – die EU-Bürgerinitiative. Eine EU-Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Sie muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem der sieben Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich. Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative sind der EU-Verordnung (VERORDNUNG Nr. 211/2011), die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, zu entnehmen. Alle Informationen sind bereits jetzt online abrufbar und besonders anschaulich auf der Homepage zur EU-Bürgerinitiative dargestellt.

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