Automatische Nummernschilderfassung soll zur Strafverfolgung zulässig werden

Das Bundesjustizministerium will eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um es der Polizei zu ermöglichen die automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken zu nutzen. Aus einem hierzu veröffentlichten Referentenentwurf zur „Fortentwicklung der Strafprozessordnung“ (StPO) geht dabei hervor, dass ein geplanter Paragraf 163g StPO es den Ordnungshüter ermöglichen soll „an bestimmten Stellen im öffentlichen Verkehrsraum“ ohne das Wissen der betroffenen Personen „amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung durch den Einsatz technischer Mittel automatisch“ erheben zu dürfen. Hierfür müssen jedoch „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist“.

Quelle: https://www.heise.de/news/StPO-Reform-Justizministerium-will-Kfz-Kennzeichen-Scanning-ausweiten-4931007.html