In Argentinien müssen sich natürliche oder juristische Personen, die eine Datenbank betreiben, die personenbezogene Daten enthält, bis spätestens 31. März 2006 über die Webseite der „Dirección Nacional de Protección de Datos Personales“ registrieren lassen. Die Einschreibungsfrist sollte eigentlich am 31. Januar 2006 ablaufen, ist aber durch Verfügung um 2 Monate verlängert worden, nachdem sich Presseberichten zufolge bis dato lediglich 5 % der Registrierungspflichtigen eingeschrieben hatten. Zuwiderhandlungen können gemäß Art. 31 der Ley 25.326 mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Argentinischen Pesos (das sind etwa 27.000 EURO) belegt werden.