Vieles war zu lesen vom Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, der aktuell vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wird. Momentan liegt Apple nach Punkten in Führung – Samsung wurde der Verkauf seines neuen Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland mittels einstweiliger Verfügung vorerst untersagt. Samsung hat gestern Berufung gegen das Urteil eingelegt und nun zwei Monate Zeit diese zu begründen. Apples Gelegenheit zur Erwiderung wird dem Konzern einen weiteren Vorteil verschaffen: Samsung bleibt das Weihnachtsgeschäft mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit vorenthalten und das Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt der Weg unter die Deutschen Weihnachtsbäume versperrt. Doch worum geht es eigentlich in dem Rechtsstreit? Vielerorts ist von Patentverletzungen die Rede. Doch dieses Verfahren ist eine Frage des guten Geschmacks – genauer: des Geschmacksmuster. Apple hatte sich – in weiser Voraussicht – bereits 2004 gewisse Designelemente eines Tablets bzw. Handheld Computer in Deutschland und Europa sichern lassen (siehe Link). Nachdem das neue Tablet von Samsung dem Aufbau des Apple Ipad bzw. dem geschützten Geschmacksmuster und den damals eingereichten Zeichnungen sehr ähnelt – es ist flach („eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Gerätes abdeckt, ohne jede Musterung“), hat vier Ecken („eine insgesamt rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken“) und ein Display – kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass Samsung der Verkauf in Deutschland zu untersagen sei. Es bleibt abzuwarten wie sich dieses Verfahren weiter entwickeln wird. In der Zwischenzeit steht das Urteil des LG Düsseldorf im Internet zur Lektüre bereit, das bereits oben teilweise zitiert wurde.