Anwaltsklage gegen Beschlagnahme

Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass alle in einer Kanzlei beschlagnahmten Computer und Datenträger einstweilig versiegelt und beim Amtsgericht Hamburg hinterlegt werden müssen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020717_2bvr102702). Kopien dürfen nur von solchen Dateien angefertigt und verwendet werden, die ‚…wegen einer erkennbaren Tatverstrickung der Beschlagnahme unterliegen und anhand ihrer Bezeichnung Bezüge zum Tatvorwurf aufweisen‘.

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