Änderung des BKA-Gesetzes in Kraft getreten

Nachdem das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ im Eilverfahren beschlossen wurde, ist es am 31.12.2008, in der letzten  Ausgabe des Bundesgesetzblatts von 2008 verkündet worden und konnte somit am 1.1.2009 in Kraft treten. Besonders zu erwähnen ist hierbei § 20k, welcher den „Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme“ umgangssprachlich auch als „Online-Durchsuchung“ bekannt, regelt.

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