Pünktlich zum Sommerloch tauchen sie wieder auf: die Kettenbriefe mit dem verheißungsvollen Betreff „Geld zurück von der GEZ“. Darin ist von einem „Oberlandesgericht Augsburg“ die Rede, von einem Antrag und einer Geldrückzahlung seitens der GEZ von 9,59 Euro pro vergangenem Quartal. Und wie in jedem Jahr erreichen nicht nur die GEZ, die Redaktion des JIPS, sondern auch den Bundsgerichtshof eMails mit der Bitte um Zusendung des Antrags bzw. des Urteils. So gut der Kettenbrief auch formuliert ist – er ist und bleibt leider ein „Schabernack“, eine „Zeitungsente“, ein „Hoax“. Der BGH weist darauf ausdrücklich auf seinen Seiten hin (http://www.bundesgerichtshof.de/presse/presse.php) und auf den Seiten der GEZ liest man „Falsche Vordrucke im Umlauf. GEZ zahlt kein Geld zurück“ (http://www.gez.de/infoszurgez00.html).
Was besonders den Juristen an dem Kettenbrief stutzig werden lassen sollte, kann man im JurPC-Aufsatz von Iris Speiser „Die GEZ, das OLG Augsburg und das Sommerloch“ nachlesen (http://www.jurpc.de/aufsatz/20020250.htm).