AGB-Änderung bei Dropbox

Der US-amerikanische Cloudspeicherdienst Dropbox wird zum 24. März seine AGB ändern und will in diesem Rahmen eine Regelung einführen, wonach Rechtsstreitigkeiten nur noch im Arbitration-Verfahren, also vor einem Schiedsgericht, geklärt werden sollen. Auch Sammelklagen sollen nicht mehr zulässig sein. Das Verfahren soll dann bei der American Arbitration Association durchgeführt werden. In einer kurzen Einschätzung hält RA Christian Solmecke diesen Teil der AGB für wirksam, macht aber darauf aufmerksam, dass andere Teile der neuen AGB einer Kontrolle wohl nicht Stand halten dürfen. Die neuen Regelungen finden sich hier. Die Möglichkeit der Schiedsvereinbarung bis zum 24.März zu widersprechen findet sich hier.

Related Links

  • www.adr.org
  • www.wbs-law.de/internetrecht/dropbox-aendert-seine-agb-und-fuehrt-das-schiedsverfahren-ein-50729/
  • www.dropbox.com/terms2014
  • www.dropbox.com/arbitration_optout