AG Halle-Saalkreis hat über die Auswertung von Kreditkartendaten im Rahmen der Operation „Mikado“ entschieden

Das Amtsgericht Halle-Saalkreis hat beschlossen, dass die Auswertung von circa 22 Millionen Kreditkartendaten im Rahmen der Operation „Mikado“ nicht rechtswidrig war.

Am 15.8.2006 hatte die Staatsanwaltschaft Halle an Banken geschrieben und um Unterstützung im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zum Nachteil einer Person und gegen bis zu diesem Datum unbekannte Besucher einer Internetplattform mit kinderpornographischem Inhalt gebeten. Der Rechtsanwalt Udo Vetter hatte am 10.01 2007 beantragt, festzustellen, dass die Datenabfrage rechtswidrig war. Er sieht in der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft einen Generalverdacht gegen sämtliche Kreditkartenbesitzer deutscher Bankinstitute. Zudem habe kein Anfangsverdacht bestanden, da die Kreditkarteninhaber vor der Fahndung noch unbekannt waren.

Das Amtsgericht Halle entschied nun, dass ein Anfangsverdacht vorlag, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe, dass die Maßnahme verhältnismäßig war, weil das Interesse an der Verfolgung strafbarer Kinderpornografie den möglichen Grundrechtseingriff überwiegt, und dass keine dem Richtervorbehalt unterfallende Rasterfahndung vorlag. Udo Vetter hat bereits Beschwerde eingelegt.

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