Mögliche Änderungen im Datenschutzrecht

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, plant Bundesinnenminister de Maizière mit einem neuen Gesetz die Kontrollrechte von Datenschutzbehörden und Bürgern einzuschränken. Der Gesetzentwurf schlägt vor, bei all jenen Berufsgruppen auf eine Prüfung zu verzichten, die Geheimnisse hüten – so beispielsweise Ärzte, Psychologen oder Rechtsanwälte. Datenschützer sollen dem Gesetzentwurf zur Folge nur noch beobachten, ob die technischen Voraussetzungen zum Schutz der Akten stimmen. Der Entwurf steht damit im krassen Gegensatz zur bisherigen Praxis, nach welcher gerade der Medizinbereich ein „Schwerpunkt von Datenschutzkontrollen“ gewesen sei, sagt der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.

Darüber hinaus sollen die Informationspflichten von Unternehmen und Behörden gegenüber den Bürgern selbst eingeschränkt werden. Unternehmen könnten die Herausgabe der erhobenen Daten und Informationen mit einem Verweis auf die „erhebliche Gefährdung der Geschäftszwecke des Unternehmens“ verweigern, Behörden mit der Begründung, dass „das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder des Landes Nachteile bereiten würde“.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, welche von Mai 2018 an gelten wird und als Errungenschaft gilt – den Staaten aber einigen Spielraum für Interpretationen lässt.

Aus einem weiteren Artikel in der Süddeutschen Zeitung geht hervor, dass auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ein Datengesetz, welches den Zugriff von Unternehmen auf Datensätze erleichtern soll plant. Dabei soll deutschen und europäischen Unternehmen der Zugang zum „neuen Öl der Wirtschaft“ gewährt werden. Geplant ist, die Daten anonymisiert und pseudonymisiert weiter verwertbar zu machen. Dazu soll der Grundsatz der Datensparsamkeit gekippt werden.  Ähnlich äußerte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem IT-Gipfel in Saarbrücken, dass Datensparsamkeit nicht die Richtschnur für neue Produkte sein könne. Kritiker sehen in einem Datengesetz einen Rückschritt vom mühsam erfochtenen Datenschutz.

Weiterhin soll auch das Wettbewerbsrecht dahingehen überarbeitet werden, dass keine rechtlichen Hürden bzgl. des Datenaustauschs zwischen Unternehmen bestehen.

 

Quellen: http://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-kontrolle-unerwuenscht-1.3263115 & http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/digitale-infrastruktur-dobrindt-will-zugriff-auf-daten-erleichtern-1.3252303

Hintergrundinformationen und Referentenentwurf von De Maizière: https://netzpolitik.org/2016/neues-bundesdatenschutzgesetz-weniger-kontrolle-weniger-auskunftsansprueche-mehr-videoueberwachung/