Adidas passt Online-Vertriebsbedingungen an

Wie zuletzt berichtet führt das Bundeskartellamt gegenwärtig zahlreiche Verfahren gegen Firmen, die ihre Bedingungen für den Verkauf ihrer Produkte und Waren im Internet zum Nachteil ihrer Vertriebspartner kartellrechtswidrig einschränken. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes hat der Sportartikelhersteller Adidas seine Vertriebsbedingungen für den Verkauf seiner Produkte über Internethandelsplattformen an die kartellrechtlichen Vorgaben angepasst. Das Verfahren gegen Adidas wurde daraufhin eingestellt.

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