Die American Bar Association hat in Zusammenarbeit mit dem Chicago-Kent College of Law ein Projekt ins Leben gerufen, das sich in neun international besetzten Arbeitsgruppen mit Fragen der (internationalen) Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten aus Internetaktionen befasst. Dieses Projekt ist von außerordentlicher praktischer Bedeutung, weil nur ein international zuständiges Gericht über sein nationales Kollisionsrecht darüber befindet, welches materielle Recht auf den Konflikt Anwendung findet (dazu aus deutscher und europäischer Sicht Rüßmann in jur-PC). Bemerkenswert ist die Form der Zusammenarbeit. Die Experten des Zuständigkeitsrechts sind über die ganze Welt verteilt. Die common-law-Länder folgen anderen Prinzipien als die Länder des europäischen Kontinents. Da gab es früher nur häufig schwer zu realisierende internationale Konferenzen. Heute kann man in ein gemeinsames Web hinein arbeiten und ist dabei unabhängig von den Terminplänen der anderen. Diese Art der Zusammenarbeit wird Schule machen. (HR)