EuG zu MS Edge: Kein Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA)

Das Europäische Gericht (EuG) hat bestätigt, dass der Internetbrowser Microsoft Edge nicht als wichtiges Zugangstor iSd Gesetzes über digitale Märkte (DMA) einzustufen ist. Damit bleiben Microsoft für diesen Dienst die spezifischen Pflichten erspart, die der DMA großen Plattformen auferlegt.

Das Gericht wies eine Klage der Opera Norway, einer Konkurrentin, der Herausgeberin des Browsers Opera, gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission ab (Urteil vom 02.09.2026, Az. T-357/24).

Der DMA soll verhindern, dass Plattformen mit sehr starker Marktstellung andere Anbieter ausbremsen oder Nutzer zu stark an das eigene Ökosystem binden. Als „Torwächter“ bzw Gatekeeper gelten Unternehmen, wenn ihre Dienste wie etwa Browser, Suchmaschinen oder App-Stores für andere Unternehmen ein besonders wichtiger Weg zu den Endkunden sind.

Obwohl Microsoft Edge die quantitativen Schwellenwerte des DMA erreicht, konnte das Unternehmen die Vermutung, der Browser sei ein wichtiges Zugangstor, gegenüber der EU-Kommission erfolgreich widerlegen.

Gegen diese Entscheidung der Kommission wehrte sich Opera auf dem Klageweg. Begründet wurde der Beschluss mit der vergleichsweise geringen Nutzerzahl (Edge liegt weit hinter Google Chrome und Apple‘s Safari zurück). Außerdem sei Edge auf der Browser-Engine „Blink“ aufgebaut, was die Möglichkeit für Microsoft, wesentliche Teile des eigenen Dienstes selbst zu kontrollieren, verringere. Die starke Integration in das eigene Ökosystem (z.B. Vorinstallation auf allen Windows-Geräten) selbst sei nicht ausschlaggebend, weil dies für das Bereitstellen einer Schnittstelle zwischen Unternehmen und Endverbrauchern irrelevant nicht von Bedeutung ist.

Quellen

https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/eug-T35724-microsoft-edge-torhueter-torwaechter-2026-09-02

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t35724-digital-markets-act-microsoft-edge-browser-unbedeutend