111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart

111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart: Beschlüsse zur Jugendmedienbildung, Radar-Sensorik und 6G Standards sowie Austausch zum Polizeiprojekt P20

Am 17.06.2026 und 18.06.2026 fand die 111. Datenschutzkonferenz (DSK) in Stuttgart statt.  Dort haben die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zentrale Beschlüsse zu Zukunftsthemen wie Jugendmedienbildung, neuen Mobilfunkstandards und polizeilicher Datenverarbeitung gefasst.

Ein Schwerpunkt lag auf der Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die DSK kündigte an, das Jugendportal youngdata.de weiter auszubauen. Ziel ist es, junge Menschen stärker über Datenschutz und den sicheren Umgang mit digitalen Technologien zu informieren. Angesichts zunehmender Digitalisierung sei Datenschutz eine gesamtgesellschaftliche Bildungsaufgabe, die insbesondere bei jungen und besonders schutzbedürftigen Gruppen intensiviert werden müsse.

Zugleich richteten die Datenschützer ihren Blick in die Zukunft der Kommunikationstechnologie: Mit Blick auf den geplanten Mobilfunkstandard 6G mahnt die DSK frühzeitige Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre an. Besonders kritisch sehen die Behörden die vorgesehene Integration von Radar-Sensorik (ISAC), die es ermöglichen könnte, Bewegungen und Objekte – unter Umständen sogar durch Wände hindurch – zu erfassen. Dies berge erhebliche Risiken für die Privatsphäre, weshalb klare gesetzliche Regeln und technische Schutzkonzepte von Beginn an notwendig seien.

Ein weiteres Thema war das Polizeiprojekt „P20“, das eine bundesweit einheitliche Dateninfrastruktur für Polizeibehörden schaffen soll. Ziel ist eine effizientere und stärker digitalisierte Polizeiarbeit. Die DSK betonte dabei die Bedeutung von „Datenschutz durch Technikgestaltung“ (Privacy by Design), etwa durch klare Zugriffsrechte, strenge Trennung von Datenbeständen und umfassende Protokollierung. Auch der mögliche Einsatz von Künstlicher Intelligenz müsse rechtskonform ausgestaltet werden. Neben diesen Kernpunkten diskutierten die Teilnehmenden der Konferenz auch weitere Themen wie die europäische Entgelttransparenzrichtlinie sowie die Entwicklung einheitlicher Beschwerdeverfahren.

Zur Datenschutzkonferenz: Die Datenschutzkonferenz setzt sich aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zusammen. Ihr kommt die Aufgabe zu, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und in gemeinsamer Abstimmung für die Fortentwicklung des Datenschutzrechts einzutreten. Näheres zur Arbeitsweise lässt sich der Geschäftsordnung der Datenschutzkonferenz entnehmen. Für das Jahr 2026 ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber der Vorsitzende der Konferenz. Der Vorsitz wechselt rotiert jährlich.

Quellen: