Ermessensentscheidungen durch KI

Ermessen gehört zu den Grundpfeilern des deutschen Verwaltungsrechts: Der Gesetzgeber überlässt der Behörde bewusst einen Entscheidungsspielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen. Genau dort will Bayern jetzt ansetzen. Im Entwurf für das 5. Modernisierungsgesetz, den das Kabinett bereits beschlossen hat, sollen Art. 35 und Art. 10 BayVwVfG so geändert werden, dass Verwaltungsakte künftig vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden können – ausdrücklich auch dort, wo Ermessen besteht. Denkbar wären einfache Bau- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Kfz-Zulassungen oder Entscheidungen im Sozialrecht; der genaue Anwendungsbereich bleibt offen.

Damit geht Bayern weiter als der Bund: § 35a VwVfG erlaubt vollautomatisierte Verwaltungsakte seit 2017 nur, wenn kein Ermessen im Spiel ist. Bayern hat diese Regelung nie übernommen und verweist stattdessen auf das Bayerische Digitalgesetz (2022), das KI-Einsatz an Zweckmäßigkeit, Objektivität und “geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen” knüpft – ohne das näher zu konkretisieren. Aktuell ist laut Staatskanzlei noch keine KI bei Ermessensentscheidungen im Einsatz.

In der Wissenschaft stößt der Vorstoß auf Skepsis. Mario Martini (Uni der Bundeswehr München) hält dagegen, KI-Systeme könnten Wahrscheinlichkeiten berechnen, aber keine wertegeleiteten Urteile fällen – ihnen fehle ein genuiner “Common Sense”, und ihre Entscheidungslogik lasse sich oft technisch nicht vollständig nachvollziehen. Helmut Birner, der zur Automatisierung von Verwaltungsakten promoviert hat, geht weiter: Eine bloß “wahrscheinlich rechtmäßige” Entscheidung genüge nicht dem Gesetzmäßigkeitsprinzip; sobald KI bei der eigentlichen Rechtsanwendung zum Einsatz komme, entstehe ein nicht hinnehmbares Gesetzmäßigkeits- und Demokratiedefizit. Unproblematisch sei KI dagegen als reines Unterstützungswerkzeug, etwa zur Vorfilterung atypischer Fälle – ein Modell, das Bayern bei Steuererklärungen bereits nutzt.

Der Vorstoß ist Teil einer größeren Bewegung: Ende 2025 haben sich Bund und Länder in der Föderalen Modernisierungsagenda darauf verständigt, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze bis 2027 weiterzuentwickeln und auch § 35a VwVfG neu zu fassen. Politisch dürfte das auch eine Antwort auf den Verfahrensstau bei Wohngeld, Beihilfe und Sozialverwaltung sein. Verfassungsrechtlich geklärt ist Bayerns Vorreiterrolle damit aber noch lange nicht.

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