AI Policy – UC Berkeley Law – Verbot der Nutzung generativer KI

Alle Universitäten müssen sich den veränderten Rahmenbedingungen stellen, die generative KI mit sich bringt. Die renommierte University of California, Berkeley beschränkt den Einsatz von KI im rechtswissenschaftlichen Studium drastisch.

Problematisch wird der Einsatz von KI, wenn sie nicht zur Unterstützung von Kompetenzen dient, sondern diese ersetzt. Nach einer spürbaren Zunahme fehlerhafter Rechtsanalysen und frei erfundener Zitate in studentischen Arbeiten schränkt die Universität ihre Nutzung im rechtswissenschaftlichen Studium deshalb deutlich ein.

In Ihrer Artificial Intelligence Policy wird insbesondere in Prüfungssituationen der Einsatz von KI zu jedem Zweck untersagt. KI darf ausschließlich dazu verwendet werden, Quellen wie Fälle, Normen oder Sekundärliteratur zu identifizieren: „The use of AI is prohibited for aid in conceptualizing, outlining, drafting, revising, translating, or editing any work submitted for credit.“

Lehrende können nach eigenem Ermessen von diesen Vorgaben abweichen, wenn sie dies schriftlich und mit angemessener Vorankündigung mitteilen und die Studierenden verpflichten, jede KI-Nutzung offenzulegen.

Die neue KI-Richtlinie soll sicherstellen, dass in den Kursen standardmäßig die erforderlichen kognitiven Fähigkeiten für herausragende Juristen vermittelt werden. „In short, thinking remains the sine qua non of good lawyering (and of a quality legal education).“

Quellen: