„Keber Quarterly“ – DerLfDI BW macht neue Spielräume derVideoüberwachung öffentlicher Stellengreifbar

Die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg hat die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen neu in den Fokus gerückt. Im Mittelpunkt steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), Prof. Dr. Tobias Keber. Seine offene Sprechstunde „Keber Quarterly“ erweist sich stets als spannendes und hilfreiches Format, weil sie abstrakte Datenschutzvorgaben anhand konkreter Praxisfragen greifbar macht.

Aktueller Anlass ist die im Februar 2026 verabschiedete Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes. Nach Darstellung des LfDI wurde der Anwendungsbereich für Videoüberwachung durch öffentliche Stellen erweitert. Zugleich betont die Behörde, dass § 18 Abs. 1 LDSG (BW) n.F. keinen „Freifahrtschein“ für Kameras schafft. Verantwortliche müssen weiterhin genau prüfen, was die neue Regelung im Einzelfall erlaubt.

Anschaulich wird dies durch die vom LfDI aufgegriffenen Fragen erläutert:

  • Darf ein städtisches Schwimmbad Videokameras zur Sicherheit einsetzen?
  • Ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz zulässig?
  • Kann ein Schulhof überwacht werden?
  • Dürfen Kommunen Müllcontainer filmen, um illegale Ablagerungen zu verhindern?

Diese Beispiele zeigen, dass Videoüberwachung öffentlicher Stellen nicht nur Technik, sondern eine grundrechtssensible Abwägungsentscheidung ist.

Gerade deshalb ist „Keber Quarterly“ ein hilfreiches Format. Die Praxis der Verantwortlichen dürfte sich mehr solcher offenen Sprechstunden der Aufsichtsbehörden wünschen: als Hilfestellung, zur Reduzierung von Rechtsunsicherheit und für möglichst klare aufsichtsbehördliche Positionierungen zu Auslegungsfragen der DSGVO und des Datenschutzrechts. Das Angebot ist kostenfrei.

Quellen: