SynthID auf dem Weg zum Branchenstandard für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Google und OpenAI haben sich auf eine gemeinsame technische Lösung zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte verständigt.

Seit Mai 2026 deutet sich in der KI-Industrie eine Konvergenz bei der technischen Umsetzung für die Markierung von KI-Content an. Mit Google und OpenAI haben sich zwei der marktbestimmenden Akteure darauf geeinigt, künftig auf SynthID als gemeinsame Technologie zur Kennzeichnung synthetisch erzeugter Inhalte zu setzen. SynthID ist ein von Google entwickeltes Wasserzeichenverfahren, das imperceptible – für das menschliche Auge unsichtbare – Signale direkt in den Output eines KI-Systems einbettet. Das Verfahren ist multimodal: Es unterstützt Bild-, Video-, Audio- und Textinhalte gleichermaßen. Allerdings plant OpenAI vorerst nur die Einbettung in generierte Bilder, bei Google werden bereits in mehreren Diensten SynthID-Wasserzeichen hinzugefügt und auch C2PA Content Credential Metadaten ergänzt. Nachträglich können so markierte Inhalte durch ein dediziertes Prüftool verifiziert werden. Das eingebettete Wasserzeichen ist konstruktionsbedingt schwer entfernbar, bleibt jedoch im regulären Nutzungskontext unsichtbar.

Die rechtliche Grundlage für diese technische Entwicklung bildet Art. 50 Abs. 2 der EU-Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung, sog. AI Act). Die Norm verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte generieren, dazu sicherzustellen, dass deren Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Die Verordnung lässt die Wahl des technischen Mittels offen, verlangt jedoch Interoperabilität, Robustheit und Effektivität.

Ursprünglich wäre Art. 50 AI Act ab dem 2. August 2026 anwendbar gewesen. Durch den sogenannten KI-Omnibus – ein Omnibus-Gesetzgebungspaket des Rates der Europäischen Union (ST-9247-2026) – wurde die Anwendungsfrist auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Betroffene Unternehmen erhalten damit mehr Zeit zur Implementierung rechtskonformer Lösungen. Der Zeitdruck bleibt dennoch real: Die Frist rückt näher, und interoperable Standards müssen jetzt erarbeitet werden.

Die freiwillige Industriekoordination auf SynthID ist regulatorisch bedeutsam: Wer einen technischen Standard früh definiert, prägt die Anforderungen, die Aufsichtsbehörden bei der Konkretisierung von Art. 50 Abs. 2 AI Act anlegen werden. Zugleich stärkt die Konvergenz die Durchsetzbarkeit der Kennzeichnungspflicht in der Praxis – ein Wasserzeichen nützt nur, wenn es marktübergreifend eingelesen werden kann. Hier gibt es noch Verbesserungsbedarf, die Ankündigung von OpenAI umfasst bisher nur die Prüfung von durch OpenAI-Tools erzeugten Inhalten.

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