Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine umfassende Handreichung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Behörden veröffentlicht. Unter dem Titel „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ gibt das 40-seitige Dokument praxisnahe Empfehlungen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Systemen. Ziel ist es, Effizienzsteigerungen in der Verwaltung mit Einhaltung der Datenschutzgrundsätze in Einklang zu bringen. Die Handreichung adressiert zentrale Risiken wie mangelnde Transparenz,
mögliche Speicherung personenbezogener Daten, Halluzinationen, Bias sowie Datenübermittlungen in Drittländer. Im Vergleich zur Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz geht sie mehr in die Tiefe: Neben rechtlichen Grundlagen werden konkrete Mitigationsmaßnahmen vorgeschlagen, um Datenschutzprobleme beim Training großer Sprachmodelle zu vermeiden.
Die Veröffentlichung unterstützt Behörden im Rahmen der wachsenden Bedeutung von Datenschutz im Kontext der Digitalisierung staatlicher Prozesse. Behörden sollen KI nicht nur als Chance für effizientere und bürgernähere Dienstleistungen sehen, sondern auch die rechtlichen und ethischen Herausforderungen von Beginn an berücksichtigen.
Quellen
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Dokumente-allg/2025/Handreichung-KI.pdf
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf
