KI-Einsatz im Jurastudium

An der Universität des Saarlandes wird unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Borges der Einsatz von KI im Jurastudium bereits seit dem aktuellen Sommersemester (April 2025) im Juristischen KI-Projekt Saar (JIPS) gemeinsam in wöchentlichen Sitzungen mit Studierenden erprobt. Hierbei werden unter anderem Beiträge zu juristischen Themen durch KI erstellt, von den Teilnehmern diskutiert und anschließend eine Auswahl dieser Beiträge als Blog veröffentlicht. Auch dieser Beitrag ist Teil dieses Blogs, auf dessen Website Sie sich gerade befinden.

Daneben werden auch verschiedene sog. „Use-Cases“ von den Studenten erstellt und diskutiert. Diese sollen eine Anleitung für andere Studierende sein und zeigen, wie man KI im Jurastudium nutzen kann. Die Ergebnisse dieser Zusammenstellung von Use-Cases wird nach Abschluss des Projekts den Studierenden im nächsten Wintersemester 2025/26 zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es an der juristischen Fakultät in Saarbrücken ab dem Wintersemester in eigens dafür geschaffenen Vorlesungen den Umgang mit KI im Jurastudium zu erlernen.


Auch die Universität Regensburg geht neue Wege im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Jurastudium: Seit Mai 2025 gilt dort ein offizieller Leitfaden, der den Einsatz von KI in schriftlichen Prüfungsleistungen wie Haus- und Seminararbeiten ausdrücklich erlaubt.

Der Leitfaden erkennt an, dass KI-Tools wie ChatGPT längst im Studienalltag angekommen sind – laut einer CHE-Studie (Centrum für Hochschulentwicklung) nutzen rund 40 Prozent der Studierenden KI wöchentlich, ein Viertel sogar täglich. Ein generelles Verbot sei daher weder praxisgerecht noch durchsetzbar, so die Autorinnen des Leitfadens, Prof. Dr. Tabea Bauermeister und Prof. Dr. Anna K. Bernzen.

Stattdessen setzt die Fakultät auf Transparenz und Kompetenzförderung: KI darf als Hilfsmittel verwendet werden, etwa zur Paraphrasierung von Urteilsinhalten, zur Gliederungshilfe oder zur Visualisierung von Daten. Voraussetzung ist jedoch eine klare Kennzeichnung des KI-Einsatzes – etwa in einem Anhang zur Arbeit. Die Richtlinien definieren hierfür konkrete Anwendungsfälle und geben Studierenden wie Lehrenden Orientierung.


Quellen: