Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Leitung von Ministerin Stefanie Hubig hat drei neue Gesetzentwürfe vorgestellt, die zentrale Bereiche des Zivilrechts digitalisieren sollen. Ziel ist eine effizientere, nutzerfreundlichere Justiz – insbesondere für Verbraucher.
Widerrufsbutton für Online-Verträge
Verbraucher sollen künftig Verträge online mit einem Klick widerrufen können. Unternehmen werden verpflichtet, einen digitalen Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt das BMJ eine EU-Richtlinie um und stärkt den Verbraucherschutz: Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss.
Digitaler Grundstückskauf
Auch der Immobilienbereich soll moderner werden. Nach der notariellen Beurkundung sollen alle weiteren Schritte – etwa die Kommunikation mit Gerichten und Behörden – elektronisch erfolgen. Dies betrifft u. a. die gerichtliche Genehmigung und steuerliche Anzeigepflichten. Die Länder können per Rechtsverordnung festlegen, ab wann dies verpflichtend wird – spätestens jedoch zum 1. Januar 2027.
Elektronische Zwangsvollstreckung
Im Bereich der Zwangsvollstreckung sollen Anträge und Nachweise künftig vollständig digital übermittelt werden. Dies reduziert Fehlerquellen und beschleunigt Verfahren. Auch die Geldempfangs- und Verfahrensvollmacht sollen digital nachweisbar sein.
Fazit
Die Entwürfe markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Justiz. Sie setzen EU-Vorgaben um und erleichtern den Zugang zum Recht. Für Jurist:innen bedeutet das: neue digitale Standards, aber auch neue Anforderungen an die Beratungspraxis.
Quellen:
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.