Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen und Datenpannen: Länder fordern einfacheren Weg für Unternehmen

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sprechen sich für eine Entlastung der Verantwortlichen aus. Diese soll bei der Erfüllung der Meldepflichten der neuen NIS-2-Richtlinie in Deutschland erfolgen. Dabei soll den Betreibern kritischer Infrastrukturen ermöglicht werden, mit nur einem Prozess sowohl Meldungen nach der neuen NIS-2-Richtlinie als auch nach der Datenschutz-Grundverordnung einzureichen. Einen entsprechenden Vorschlag für eine Gesetzesänderung haben die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an das Bundesministerium des Innern gesandt. Konkret betrifft der Vorschlag die Reduzierung von Bürokratie und die Vereinheitlichung von Prozessen durch

  • ein einheitliches digitales Meldeverfahren, das sowohl IT-Sicherheitsvorfälle als auch Datenschutzverletzungen abdeckt;
  • eine zentrale Anlaufstelle durch das BSI sowie;
  • eine gemeinsame Entwicklung eines Systems durch das BSI und die Datenschutzbehörden.

Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.