Darf Kunst das? Kraftwerk vs. Pelham – der ewige Streit um zwei Sekunden Beat

Seit über 20 Jahren streiten die Elektropop-Band Kraftwerk und der Musikproduzent Moses Pelham um einen kurzen, ungefragten Sample-Ausschnitt aus dem Stück „Metall auf Metall“. Pelham verwendete diesen 2-Sekunden-Beat im Jahr 1997 im Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur, ohne die Zustimmung der Band einzuholen. Kraftwerk sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte als Tonträgerhersteller.

Die rechtliche Lage hat sich in dieser Zeit mehrfach geändert – zuletzt 2021 mit § 51a UrhG, einer neuen Regelung, die sogenannte „Pastiches” erlaubt, also kreative Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken. § 51a UrhG beruht auf Art. 5 Abs. 3 lit. k der EU-InfoSoc-Rili. 

Der EuGH beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie der Begriff Pastiche auszulegen ist und ob es ausreicht, wenn es erkennbar vom Original inspiriert ist. 

Am 17.06.2025 veröffentlichte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, nunmehr seinen Schlussantrag.

Der Generalanwalt schlägt vor, Pastiches als eine künstlerische Schöpfung wie folgt zu definieren:

Ein Pastiche ist ein künstlerisches Werk, das (1) an ein bestehendes Werk erinnert, indem es dessen charakteristische „ästhetische Sprache“ übernimmt, (2) aber erkennbare Unterschiede zur Vorlage aufweist und (3) als Nachahmung erkennbar sein soll.

Entscheidend sei, dass die Nutzerin oder der Nutzer die Absicht hatte, ein Pastiche zu schaffen, also ein fremdes Werk bewusst künstlerisch aufzugreifen. Diese Absicht soll jedoch nicht rein subjektiv bewertet werden, sondern anhand objektiver Merkmale erkennbar sein. Ferner lehnt er eine Kategorisierung als Auffangregelung ab.

Der Schlussantrag positioniert sich dahingehend, dass nicht jede kreative Nutzung fremder Musik automatisch erlaubt ist, sondern dass sie bestimmte Bedingungen erfüllen muss, um als Pastiche zu gelten. Die endgültige Entscheidung liegt nun jedoch beim EuGH, dessen Entscheidung in Europa rechtsweisend sein wird.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.